Hausordnung

Hausordnung
Präambel

Das Zusammenleben am Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium ist geprägt von Gewaltlosigkeit, gegenseitigem Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme. Dies schließt auch die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ein.

Abschnitt I – Allgemeines

1. Die Hausordnung enthält die Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des gesamten Schulbetriebs.

2. Sie gilt für alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes.

3. Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt wird, gelten alle Bestimmungen für alle Unterrichtsorte.

4. Verstöße gegen die Hausordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

5. Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn jedes Schuljahres über die Hausordnung belehrt. Die Hausordnung ist zudem auf der Internetseite der Schule abrufbar.

Abschnitt II – Zeitliche Regelungen

1. Die Häuser werden um 7:00 Uhr für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und um 7:30 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet. Von 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Hof, im unteren Eingangsbereich („Foyer“), in der Säulenhalle der ersten Etage des Hauses A sowie in der Cafeteria aufhalten. Ab 7:45 Uhr können sie sich zu den Unterrichtsräumen begeben.

2. Die Häuser werden in der Regel für alle Schülerinnen und Schüler um 17:00 Uhr geschlossen. Einzelfallregelungen sind in Absprache mit der Schulleitung möglich.

3. Stundenende und Stundenbeginn werden durch die verantwortliche Lehrkraft gesichert.

4. Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren jeweiligen Unterrichtsraum. Hierfür erfolgt fünf Minuten vor Ende der großen Pausen ein Vorklingeln. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mit Unterrichtsbeginn auch unterrichtsbereit zu sein.

5. Die Essensausgabe erfolgt in der Regel für die Jahrgänge 7 und 9 in der Essenspause 1 sowie für die Jahrgänge 8 und 10 in der Essenspause 2.

6. Eine Krankmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten am ersten Krankheitstag bis 7:45 Uhr in der Regel über das Krankmeldungsformular auf der Internetseite, im Ausnahmefall per E-Mail an die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer, die Tutorin oder den Tutor oder telefonisch im Sekretariat. Bei der Rückkehr muss eine Erklärung vorgelegt werden, aus der der sich die Dauer und der Grund des Fernbleibens ergeben (AV Schulbesuchspflicht).

Abschnitt III – Verhaltensregeln auf dem Schulgelände
A – Verhalten in den Pausen

1. Alle Schülerinnen und Schüler verbleiben in den kleinen Pausen in der Regel im Schulhaus und verlassen in den großen Pausen die Klassen- und Fachräume sowie die Flure.

2. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 7–10 verlassen während der großen Pausen die Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf, sofern keine witterungsbedingten Änderungen angesagt werden („abklingeln“).

3. Allen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt in den Treppenhäusern, Sporthallen, Kellern, Außentreppen der Sporthalle sowie im naturwissenschaftlichen Bereich ausdrücklich untersagt.

4. Die Cafeteria wird außerhalb der Pausenzeiten als Aufenthaltsraum genutzt. In den Mittagspausen ist sie für Schülerinnen und Schüler reserviert, die an der Schulspeisung teilnehmen. In diesen beiden Pausen ist in der Cafeteria die Nutzung von Handys und anderen persönlichen technischen Geräten nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Cafeteria nach jeder Nutzung in sauberem Zustand (herangerückte Stühle, abgeräumte Teller, aufgesammelte Abfälle) hinterlassen wird.

5. Die Bibliothek steht den Schülerinnen und Schülern während der Öffnungszeiten offen, sollte aber nicht als Aufenthaltsraum in den großen Pausen genutzt werden. Es gilt die Bibliotheksordnung.

B – Verhalten in den Unterrichtsräumen

6. Alle Mitglieder der Schule sind für den Erhalt der Schulausstattung verantwortlich. Das Beschädigen oder Beschmutzen von Schuleigentum ist untersagt. Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte haften entsprechend für Personen- oder Sachschäden.

7. Eventuelle Schäden sind sofort der zuständigen Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

8. Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, befinden sich Handys und andere persönliche technische Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet oder stummgeschaltet in den Schultaschen. Bei Verstoß gegen diese Regelung können diese Geräte von der Lehrkraft eingezogen werden (gemäß § 62 Abs. 2 Punkt 6 SchulG). Die eingezogenen Geräte können bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern nur von den Erziehungsberechtigten nach Unterrichtsschluss abgeholt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können die Geräte nach Unterrichtsschluss abholen. Aus versicherungstechnischen Gründen wird empfohlen, die o.g. Geräte nicht in die Schule mitzubringen.

9. Die einzelnen Fachbereiche können zusätzliche Fachraumordnungen erstellen. Diese sind nach Beschlussfassung durch die Schulkonferenz Bestandteil dieser Hausordnung. Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn jedes Schuljahres von den jeweiligen Lehrkräften über die Fachraumordnungen belehrt. Die Fachraumordnungen sind ebenfalls auf der Internetseite der Schule abrufbar.

10. Grundsätzlich wird im Unterricht nicht gegessen. Für Fachräume gelten die Fachraumordnungen. Ausgenommen davon sind längere Klassenarbeiten und Klausuren.

11. In Verantwortung der zuständigen Lehrkraft verpflichten sich Schülerinnen und Schüler die Tafel zu säubern, Stühle hochzustellen sowie weitere Aufträge zur Sicherung von Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum zu erledigen.

12. Ist spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, so informiert ein Klassensprecher oder eine Klassensprecherin umgehend das Sekretariat.

13. Die Schülerinnen und Schüler dürfen im Einvernehmen mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und der Schulleitung einzelne Bereiche der Schule bzw. Unterrichtsräume ausgestalten.

C – Verhalten auf dem Schulhof

14. Bei der Nutzung der Sportanlagen im Außenbereich achten die Schülerinnen und Schüler darauf, diese weder zu beschädigen noch zu verschmutzen.

15. Alle Aktivitäten, die Menschen verletzen oder das Schulgelände beschädigen könnten, sind zu unterlassen. Das betrifft z. B. das Hantieren (Werfen oder Schießen) mit Bällen, Kastanien, Schneebällen und Flaschen, das Schlittern auf Glatteis, die Nutzung von Blades und Boards sowie das Betreten der Beete und Beschädigen der Pflanzen.

16. Das Befahren des Schulhofes mit Kraftfahrzeugen ist nur nach vorheriger Genehmigung und auf keinen Fall in den Pausenzeiten gestattet.

17. Fahrräder dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

18. Für gestohlene oder beschädigte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung.

D – Drogen- und Rauchverbot

19. Innerhalb des Schulgeländes ist der Genuss, Vertrieb und Handel von Drogen aller Art untersagt.

20. Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot (§ 52 Abs. 4 SchulG), dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Zum Schulgelände gehört auch der Vorplatz der Schule bis zum Bürgersteig.

E – Mitführen von Waffen

21. Das Mitführen jeglicher Waffen ist untersagt.

Abschnitt IV – Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule

1. Wir achten gemeinsam und verantwortlich auf Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule und auf unserem Schulgelände.

2. Jede Klasse der Sekundarstufe I übernimmt im wöchentlichen Wechsel die Reinigung des Schulhofes. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, daran teilzunehmen. Der Hofdienst darf den pünktlichen Unterrichtsbeginn nicht beeinträchtigen.

Abschnitt V – Verlassen des Schulgeländes; Beurlaubungen und Fehlzeiten

1. Es gelten die AV Schulbesuchspflicht und die Sek I-VO.

2. Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, ist allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages untersagt.

3. Findet der Unterricht im Verlaufe eines Unterrichtstages außerhalb des Schulgeländes statt, so begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unter Aufsicht auf direktem Wege dorthin.

4. Muss eine Schülerin oder ein Schüler der Sekundarstufe I aus Krankheitsgründen den Unterricht verlassen, so informiert sie bzw. er umgehend die Lehrkraft und begibt sich ins Sekretariat bzw. zur Schulleitung.  Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II melden sich im Sekretariat ab.

5. Im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgeländes unter Aufsicht gestattet. Für Unterricht an anderem Ort sind die entsprechenden Regelungen der Hausordnung sinngemäß auf den Ort der schulischen Veranstaltung zu übertragen.

6. Bei allen Prüfungen dürfen die Prüflinge max. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn das Schulgelände betreten. Nach der Prüfung ist das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.

Abschnitt VI – Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen

1. Im allgemeinen Gefahrenfall führt die zuständige Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler zu den Stellplätzen gemäß den aushängenden Notfallplänen.

2. Das Verhalten bei Feuergefahr regelt Anlage 2.

Abschnitt VII – Geltungsdauer

Diese Hausordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Nach oben scrollen